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Auktionshaus Ulrich Felzmann
Anschrift:
Auktionshaus Ulrich Felzmann GmbH & Co. KG
Immermannstraße 51
40210 Düsseldorf, Germany
Tel. (+49) 0211-550 44 16
Fax. (+49) 0211-550 44 11
 
Wir über Uns:

Das Auktionshaus Ulrich Felzmann GmbH & Co. KG, gegründet 1976 mit Sitz in Düsseldorf, ist eines der führenden in der Branche und das umsatzstärkste in Nordrhein-Westfalen. Das inhabergeführte Auktionshaus veranstaltet jährlich drei Großauktionen für Briefmarken und Münzen. Durch zusätzliche Spezial-Auktionen wie die IBRA-Auktion 2009, die Münzauktion der „Kollektion Excelsior“ 2011 sowie regelmäßige Zeppelin- und Flugpost-Auktionen hat sich das Auktionshaus Ulrich Felzmann an der Spitze der Branche etabliert.

Auktionsnachverkauf:
26. Februar - 2. März 2013
Internationale Münzauktion – Hier finden Sie die Münze, die Ihrer Sammlung fehlt. Republikanische Denare und byzantinische Solidi, Bremer Doppeltaler, Notklippen und ein Weimar-Angebot in ausgezeichneter Erhaltung sind nur einige Auktionshöhepunkte. Freuen Sie sich auf die Spitzen einer Generalsammlung Deutscher Banknoten und einen Schatzfund aus Xanten. Investitionslose sind selbstverständlich ebenso im Angebot wie Medaillen und Orden. Entdecken Sie hier die ganze Welt der Numismatik.
 
Suchen Sie nach den Losnummern der 142. - 143. Ulrich Felzmann Auktion - Münzbereich
Von Losnummer:
Bis Losnummer:
 


  1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen für Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt bleiben.
  2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
  3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Sinne des Kaufrechts. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit es die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Außer bei Sammlungen verpflichtet sich das Auktionshaus jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens eine Woche nach Empfang der Sachen anzuzeigen sind, innerhalb der Verjährungsfrist von einem Jahr seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers wird der gezahlte Kaufpreis einschließlich des Aufgeldes erstattet; ein darüber hinausgehender Anspruch – auch auf Erstattung von Kosten der Reklamation wie Porti, Prüfgebühren u.a. – ist ausgeschlossen.
  4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann in begründeten Fällen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonstige Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei gleichhohen Geboten hat ein schriftliches Gebot Vorrang vor Geboten im Saal. Telefonische Gebote bedürfen nachfolgender Bestätigung in Schriftform, wie auch der Versteigerer grundsätzlich keinerlei Haftung für das Zustandekommen der Telefonverbindung und der Übermittlung bzw. des Empfangs der – auch der per Email oder über das Internet abgegebenen – Gebote übernimmt. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter bis zur Klärung mit dem Einlieferer an sein Gebot gebunden, mindestens jedoch sechs Wochen; das gleiche gilt bei Abgabe von Untergeboten und Nachverkauf. Gebote wie „bestens“ steigern bis zum zehnfachen Ausrufpreis mit.
  5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Auktionshaus auf den Erwerber übertragen.
  6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfangzu nehmen. Falls im Inland der Erwerber Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten und, soweit er selbst Unternehmer ist, auch auf seine Gefahr.
  7. Zum Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 19 % erhoben sowie 1,50 EUR pro Los. Kosten für Versand und Versicherung werden offen in Rechnung gestellt. Auf den Rechnungsbetrag werden 7 % Mehrwertsteuer berechnet; die Steuer entfällt für Händler im EU-Binnenmarkt bei Vorlage ihrer USt.-Identifikationsnummer rechtzeitig vor Auktionsbeginn sowie bei Lieferung an Käufer in Drittländer.
  8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen einer Woche nach echnungsdatum fällig. Bei Kauf für einen Dritten haftet der Bieter mit diesem als Gesamtschuldner.
  9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 5 % über dem Basiszinssatz als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann das Auktionshaus wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat. Bei der endgültigen Nichtabnahme zugeschlagener Lose, spätestens jedoch drei Monate nach dem ursprünglichen Versteigerungstermin, stellt der Versteigerer dem Schuldner mindestens die ausgefallenen Versteigerungsprovisionen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Rechnung. Dem Schuldner bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als diese Pauschale entstanden ist.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung.
  11. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Bei fremdsprachiger Losbeschreibung ist stets die deutsche Fassung maßgeblich.

Stand: September 2011                                                      Der Versteigerer


26. Februar - 2. März 2013
Blättern Sie im Bordrechnungsbuch der Hindenburg aus dem Jahre 1936 und sehen sie eine der wenigen niederländischen Zuleitungen zu General Balbos Geschwaderflug. Raritäten der Aerophilatelie, Zuleitungen, Zeppelin-Memorabilien und vieles mehr finden Sie hier.
 
Suchen Sie nach den Losnummern der 142. - 143. Ulrich Felzmann Auktion - Zeppelinpost
Von Losnummer:
Bis Losnummer:
 


  1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen für Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt bleiben.
  2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
  3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Sinne des Kaufrechts. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit es die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Außer bei Sammlungen verpflichtet sich das Auktionshaus jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens eine Woche nach Empfang der Sachen anzuzeigen sind, innerhalb der Verjährungsfrist von einem Jahr seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers wird der gezahlte Kaufpreis einschließlich des Aufgeldes erstattet; ein darüber hinausgehender Anspruch – auch auf Erstattung von Kosten der Reklamation wie Porti, Prüfgebühren u.a. – ist ausgeschlossen.
  4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann in begründeten Fällen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonstige Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei gleichhohen Geboten hat ein schriftliches Gebot Vorrang vor Geboten im Saal. Telefonische Gebote bedürfen nachfolgender Bestätigung in Schriftform, wie auch der Versteigerer grundsätzlich keinerlei Haftung für das Zustandekommen der Telefonverbindung und der Übermittlung bzw. des Empfangs der – auch der per Email oder über das Internet abgegebenen – Gebote übernimmt. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter bis zur Klärung mit dem Einlieferer an sein Gebot gebunden, mindestens jedoch sechs Wochen; das gleiche gilt bei Abgabe von Untergeboten und Nachverkauf. Gebote wie „bestens“ steigern bis zum zehnfachen Ausrufpreis mit.
  5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Auktionshaus auf den Erwerber übertragen.
  6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfangzu nehmen. Falls im Inland der Erwerber Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten und, soweit er selbst Unternehmer ist, auch auf seine Gefahr.
  7. Zum Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 19 % erhoben sowie 1,50 EUR pro Los. Kosten für Versand und Versicherung werden offen in Rechnung gestellt. Auf den Rechnungsbetrag werden 7 % Mehrwertsteuer berechnet; die Steuer entfällt für Händler im EU-Binnenmarkt bei Vorlage ihrer USt.-Identifikationsnummer rechtzeitig vor Auktionsbeginn sowie bei Lieferung an Käufer in Drittländer.
  8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen einer Woche nach echnungsdatum fällig. Bei Kauf für einen Dritten haftet der Bieter mit diesem als Gesamtschuldner.
  9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 5 % über dem Basiszinssatz als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann das Auktionshaus wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat. Bei der endgültigen Nichtabnahme zugeschlagener Lose, spätestens jedoch drei Monate nach dem ursprünglichen Versteigerungstermin, stellt der Versteigerer dem Schuldner mindestens die ausgefallenen Versteigerungsprovisionen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Rechnung. Dem Schuldner bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als diese Pauschale entstanden ist.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung.
  11. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Bei fremdsprachiger Losbeschreibung ist stets die deutsche Fassung maßgeblich.

Stand: September 2011                                                      Der Versteigerer


26. Februar - 2 März 2013
Internationale Briefmarkenauktion – Sie wird das Angebot begeistern. Weder das Österreich-Unikat Saliera-Block ungezähnt finden Sie ein zweites Mal, noch die zwei 1 Mark Memel-Fehldrucke mit HAN. Ersteigern Sie Plattierungen der ersten Ausgaben Großbritanniens oder eine hervorragende Brustschildsammlung mit vielen Stempelnachverwendungen. Von der Marke bis zum Nachlass ist hier das Los für Ihre Sammlung.
 
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  1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen für Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt bleiben.
  2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
  3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Sinne des Kaufrechts. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit es die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Außer bei Sammlungen verpflichtet sich das Auktionshaus jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens eine Woche nach Empfang der Sachen anzuzeigen sind, innerhalb der Verjährungsfrist von einem Jahr seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers wird der gezahlte Kaufpreis einschließlich des Aufgeldes erstattet; ein darüber hinausgehender Anspruch – auch auf Erstattung von Kosten der Reklamation wie Porti, Prüfgebühren u.a. – ist ausgeschlossen.
  4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann in begründeten Fällen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonstige Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei gleichhohen Geboten hat ein schriftliches Gebot Vorrang vor Geboten im Saal. Telefonische Gebote bedürfen nachfolgender Bestätigung in Schriftform, wie auch der Versteigerer grundsätzlich keinerlei Haftung für das Zustandekommen der Telefonverbindung und der Übermittlung bzw. des Empfangs der – auch der per Email oder über das Internet abgegebenen – Gebote übernimmt. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter bis zur Klärung mit dem Einlieferer an sein Gebot gebunden, mindestens jedoch sechs Wochen; das gleiche gilt bei Abgabe von Untergeboten und Nachverkauf. Gebote wie „bestens“ steigern bis zum zehnfachen Ausrufpreis mit.
  5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Auktionshaus auf den Erwerber übertragen.
  6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfangzu nehmen. Falls im Inland der Erwerber Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten und, soweit er selbst Unternehmer ist, auch auf seine Gefahr.
  7. Zum Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 19 % erhoben sowie 1,50 EUR pro Los. Kosten für Versand und Versicherung werden offen in Rechnung gestellt. Auf den Rechnungsbetrag werden 7 % Mehrwertsteuer berechnet; die Steuer entfällt für Händler im EU-Binnenmarkt bei Vorlage ihrer USt.-Identifikationsnummer rechtzeitig vor Auktionsbeginn sowie bei Lieferung an Käufer in Drittländer.
  8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen einer Woche nach echnungsdatum fällig. Bei Kauf für einen Dritten haftet der Bieter mit diesem als Gesamtschuldner.
  9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 5 % über dem Basiszinssatz als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann das Auktionshaus wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat. Bei der endgültigen Nichtabnahme zugeschlagener Lose, spätestens jedoch drei Monate nach dem ursprünglichen Versteigerungstermin, stellt der Versteigerer dem Schuldner mindestens die ausgefallenen Versteigerungsprovisionen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Rechnung. Dem Schuldner bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als diese Pauschale entstanden ist.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung.
  11. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Bei fremdsprachiger Losbeschreibung ist stets die deutsche Fassung maßgeblich.

Stand: September 2011                                                      Der Versteigerer


 
Auktionsergebnisse:
6.-7. März 2012
2.000 Lose von der Antike bis zur Gegenwart. Sammlung antiker Gepräge, Notgeldkollektion, Medaillensammlung mit Schwerpunkt Preußen. DDR-Orden-Sammlung sowie der Nachlass des Medailleurs Fritz Scheppat- alles wird detailliert angeboten. Daneben über 500 z.T. unberührte Sammlungen am 7. März!
26. Februar - 2. März 2013
Internationale Münzauktion – Hier finden Sie die Münze, die Ihrer Sammlung fehlt. Republikanische Denare und byzantinische Solidi, Bremer Doppeltaler, Notklippen und ein Weimar-Angebot in ausgezeichneter Erhaltung sind nur einige Auktionshöhepunkte. Freuen Sie sich auf die Spitzen einer Generalsammlung Deutscher Banknoten und einen Schatzfund aus Xanten. Investitionslose sind selbstverständlich ebenso im Angebot wie Medaillen und Orden. Entdecken Sie hier die ganze Welt der Numismatik.
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