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Peter Rapp AG
Anschrift:
PETER RAPP AG
Internationale Auktionen
für Briefmarken & Münzen
Toggenburgerstrasse 139
CH-9500 Wil, Switzerland

Tel. 0041 71 923 77 44
Fax 0041 71 923 92 20
 
Wir über Uns:

Die Peter Rapp AG zählt seit über vier Jahrzehnten weltweit zu den leistungs- und umsatzstärksten Auktionsfirmen für Briefmarken, Münzen und mancherlei andere Sammelgegenstände. Anspruchsvolle Sammler und der professionelle Handel wissen von jeher unsere qualitativ besonders hochwertigen Einzellose und die zahlreichen komplett belassenen, völlig unberührten Sammlungen besonders zu schätzen, die in jeder Auktion zur Versteigerung kommen. Auch unsere Auktion im Mai 2013 wird erneut internationale Massstäbe setzen. 

START- UND SCHÄTZPREISE AN RAPP-AUKTIONEN

Einzellose

Alle in diesem Katalog angebotenen Einzellose sind mit unseren sehr vorsichtigen Schätzungen ausgezeichnet. Diese Schätzungen sollen Ihnen als Orientierungshilfe dienen.

Beispiel von der Rapp Auktion 2011
Schätzung: CHF 3'000.- bis 4'000.- Zuschlag: CHF 5'200.-

Sammlungen, Partien und Nachlässe

Sammlungen, Partien und Nachlässe sind mit tiefen Startpreisen ausgezeichnet. Startpreise sind keine Schätzpreise. Jede angebotene Sammlung erzielt aus Erfahrung das vier- oder fünffache des Startpreises.

Beispiel von der Rapp Auktion 2011
Startpreis: CHF 1'500.- Zuschlag: CHF 6'400.-

Angebote bei Numissearch:
Versand und Zahlungsbedingungen:



VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN BRIEFMARKEN

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Währungen werden zum Tageskurs angenommen oder gemäss Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gültig ist der Tag des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen wird das  Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum 5%, maximum 10%.

2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 22% erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige MwSt sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über.

3. Alle angebotenen Lose unterliegen der Schweizer Mehrwertsteuer (MwSt) Auf den Endbetrag der Auktionsrechnung (Zuschlagspreis, plus Aufgeld, plus Porto, plus Versicherung) wird die gesetzliche MwSt von 8% erhoben. Die MwSt entfällt bei allen Losen, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die MwSt fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig abgestempelte Ausfuhrbescheinigung beibringen können. Inländische Händler können den an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer eigenen MwSt-Abrechnung als Vorsteuer in Abzug bringen.

4. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 10% p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig  verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

5. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im  Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG  versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers.

6. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen  Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonstwie auf Dritte  übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen. Die Peter Rapp AG gewährt auf Anfrage und gegen  entsprechende Sicherheiten eine Verlängerung der Zahlungsfrist. Solche Sonderregelungen müssen vor der Auktion  vertraglich geregelt werden und bedürfen der schriftlichen Form.

7. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Wertvolle Marken  tragen in der Regel Prüfzeichen zuständiger Experten oder sind mit Attesten versehen. Bei fotografierten Marken ist für Rand,  Zähnung, Stempel usw. die Abbildung massgebend.

8. Die Peter Rapp AG haftet für die verkauften Briefmarken wie folgt:
8.1 Bei geprüften Marken anerkennt der Käufer die in den Losbeschreibungen erwähnten Zertifikate (Atteste) und Signaturen  als verbindlich, insbesondere auch hinsichtlich der Echtheit und der Qualität der Lose; ebenso anerkennt der Käufer die  inhaltliche Vollständigkeit der Atteste. Eine darüber hinausgehende Haftung der Peter Rapp AG, beispielsweise aufgrund  anderer Atteste oder Gutachten, ist ausgeschlossen.
8.2 Bei ungeprüften Marken haftet die Peter Rapp AG grundsätzlich während der Dauer eines Jahres ab dem Zeitpunkt des  Zuschlags für die Echtheit der verkauften Briefmarken. Diese Echtheitsgarantie bezieht sich sowohl auf die Marken als auch  auf deren Stempel. Diese Haftung der Peter Rapp AG für die Qualität ungeprüfter Marken besteht aber nur bei Einhaltung der  eklamationsfrist gemäss nachfolgender Ziff. 9.

8.3 Bei Sammlungen, Doublettenposten und Sammellosen ist jegliche Gewährspflicht der Peter Rapp AG aufgehoben.

9. Bei einer Echtheitsbeanstandung gemäss vorstehender Ziff. 8.2 Abs. 1 muss der Beweis einer Fälschung mit Attest eines  von der Peter Rapp AG anerkannten Prüfers erbracht werden. Beanstandete Lose sind im Original- und Lieferzustand  einzureichen. Das Anbringen von Zeichen oder Signaturen jeglicher Art gilt als Veränderung und ist nicht statthaft. Qualitätsbeanstandungen gemäss vorstehender Ziff. 8.2 müssen bis spätestens 18. Juni 2013 bei der Peter Rapp AG  eingegangen sein. Diese Reklamationsfrist kann auf Anfrage in besonderen Fällen verlängert werden. Die Peter Rapp AG ist  bis am 11. Juni 2013 mit Begründung und Angabe der betreffenden Losnummern schriftlich darum zu ersuchen. Die  Verlängerung der Reklamationsfrist hat jedoch keine Zahlungsfristverlängerung zur Folge. Bei berechtigter Beanstandung  wird das Los zurückgenommen, Zuschlagspreis und Aufgeld zurückerstattet. Die Kosten von Nachprüfungen gehen in diesem Fall zu Lasten des Einlieferers. Bei unberechtigter Reklamation hat die Kosten von Nachprüfungen der Käufer zu  tragen. Ist der Käufer mit der Bezahlung des Zuschlagspreises oder Aufgeldes in Verzug, erlischt jegliches reklamationsrecht.

10. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor und während der Auktion in Wil besichtigt werden. Auf  Wunsch orientieren wir schriftliche Bieter mit Fotokopien über die Atteste und schildern diesen den Zustand und Inhalt der  Lose.

11. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG  ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote einreichen und die Auftragssumme begrenzen.

12. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben. Die Peter Rapp AG ist ermächtigt,  alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen in eigenem Namen gegenüber dem Käufer  geltend zu machen.

13. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver  Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden  nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

14. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor,  gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen ohne  Angaben von Gründen von der Versteigerung auszuschliessen.

15. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.

16. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich  anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial  abgeschlossen werden. Für die Auslegung der vorliegenden Versteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext  massgebend.

Wil, Mai 2013

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN MÜNZEN

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Währungen werden zum Tageskurs angenommen oder gemäss Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gültig ist der Tag  des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen wird das Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum 5%, maximum 10%.

2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld  on 22% erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige MwSt sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben  dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über.

3. Alle mit * bezeichneten Auktionslose die in diesem Katalog abgedruckt sind, unterliegen grundsätzlich der Schweizer  Mehrwertsteuer. Auf den Zuschlagspreis, plus Aufgeld, plus Porto, plus Versicherung, plus allfällige Zusatzdienstleistungen,  wird in jedem Fall die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8% erhoben. Ohne * bezeichnete Lose: Bei allen Auktionslosen in  diesem Katalog, die nicht mit einem Stern gekennzeichnet sind, muss die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8% nur auf das  Aufgeld, Porto, Versicherung und allfällige Zusatzdienstleistungen entrichtet werden.

4. Für Platin-, Silber- und Kupfermünzen sowie alle Medaillen, Orden, Antiquitäten, etc. wird auf den Endbetrag der  Auktionsrechnung (Zuschlagspreis, plus Aufgeld, plus Porto, plus Versicherung) die gesetzliche MwSt von 8% erhoben. Wenn  der Inhalt eines Loses aus mehreren Münzen und/ oder Medaillen in verschiedenen Metallen besteht, ist auf dieses Los die gesetzliche MwSt von 8% vollständig zu entrichten. Die MwSt entfällt, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird  die MwSt fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig abgestempelte  Ausfuhrbescheinigung beibringen können. Inländische Händler können den an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer eigenen MwSt-Abrechnung als Vorsteuer in Abzug bringen.

5. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 10% p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem  Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

6. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im  Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers.

7. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonstwie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen. Die Peter Rapp AG gewährt auf Anfrage und gegen entsprechende Sicherheiten eine Verlängerung der Zahlungsfrist. Solche Sonderregelungen müssen vor der Auktion vertraglich geregelt werden und bedürfen der schriftlichen Form.

8. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Echtheit der Münzen wird gewährleistet. Begründete Beanstandungen müssen bis spätestens 11. Juni 2013 bei der Peter Rapp AG eingegangen sein.

9. Bei der Auktion anwesende Käufer kaufen grundsätzlich «wie besehen». Schriftliche Bieter haben die Möglichkeit sich über den Zustand der Lose während der Besichtigungstage persönlich, oder durch einen Vertreter, zu informieren. Eine Reklamation wegen Meinungsverschiedenheiten über den Erhaltungsgrad eines Loses wird nicht akzeptiert. Lots von mehr als einem Exemplar sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen.

10. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor und während der Auktion in Wil besichtigt werden. Auf  Wunsch orientieren wir schriftliche Bieter mit Fotokopien über die Atteste und schildern diesen den Zustand und Inhalt der Lose.

11. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote einreichen und die Auftragssumme begrenzen.

12. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben. Die Peter Rapp AG ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen in eigenem Namen gegenüber dem Käufer geltend zu machen.

13. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver  Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

14. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen von der Versteigerung auszuschliessen.

15. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.

16. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial abgeschlossen werden. Für die Auslegung der vorliegenden Versteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend.

Wil, Mai 2013
Wir akzeptieren folgende Zahlungsmöglichkeiten:

Nachnahme , US-$ Schecks , Überweisung

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Infos und kostenlose Registrierung für die "Live" Auktion

Zeitpunkt der Live-Auktion: 26.05.2013 um 09:30 Uhr MEST

Aktuelle Auktionen:
27. Mai 2013

Rapp Auktion 2013 – Münzen und Medaillen

Schweiz – Europa – Alle Welt

Montag, 27. Mai 2013, ab 18.45 Uhr

Wie schon zu unserer letzten Auktion, präsentieren wir Ihnen in einem weiteren Spezialkatalog ein reichhaltiges und hochwertiges Münzen- und Medaillenangebot mit zahlreichen Goldmünzen aller Gebiete und Epochen und seltenen Silberprägungen.

Nach den teils aufsehenerregenden Versteigerungen der vergangenen Jahre dürfen wir Ihnen erneut ein konzentriertes, hochwertiges Angebot präsentieren, dass vor allem in puncto Qualität keine Wünsche offen lässt: Ein buntes Programm von numismatisch interessanten Münzen und Anlegerware!

Freuen Sie sich mit uns auf eine aussergewöhnliche Auktion!

Auktionsprogramm 27. bis 29. Mai 2013

Montag, 27. Mai 2013

18.45 Uhr Lose 1 bis 161
Münzen und Medaillen: Schweiz – Europa – Alle Welt

Dienstag, 28. Mai 2013

9.45 Uhr Lose 201 bis 451
Ausgewählte Einzellose - Altschweiz
13.15 Uhr Lose 452 bis 794 und Lose 1001 bis 1058
Ausgewählte Einzellose - Altschweiz (Fortsetzung), Schweiz ab 1862
17.30 Uhr Lose 1059 bis 1197
Partien und Sammlungen (Teil 1) - Schweiz

Mittwoch, 29. Mai 2013

9.30 Uhr Lose 1198 bis 1359
Partien und Sammlungen (Teil 2) - Altschweiz bis in die Neuzeit mit Spezialsammlungen
B. Geiser, Pauline, Rheinburg
11.15 Uhr Lose 1360 bis 1466
Ausgesuchte Einzellose – Deutschland, Europa und Alle Welt
13.15 Uhr Lose 801 bis 1000
Sammlung Elbe von Harald Sommer – Spitzenstücke der Deutschen Philatelie
15.30 Uhr Lose 1467 bis 1898
Partien und Sammlungen - Deutsche Gebiete, Spezialsammlung Berlin „Tempelhof“, Ländersammlungen, Motive, Literatur „Siam-Bibliothek“, Zeppelinpost, Spezialsammlung „Reutlingen“, Europa und Alle Welt

 
 
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Bis Losnummer:
 

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN BRIEFMARKEN

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Währungen werden zum Tageskurs angenommen oder gemäss Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gültig ist der Tag des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen wird das  Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum 5%, maximum 10%.

2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 22% erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige MwSt sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über.

3. Alle angebotenen Lose unterliegen der Schweizer Mehrwertsteuer (MwSt) Auf den Endbetrag der Auktionsrechnung (Zuschlagspreis, plus Aufgeld, plus Porto, plus Versicherung) wird die gesetzliche MwSt von 8% erhoben. Die MwSt entfällt bei allen Losen, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die MwSt fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig abgestempelte Ausfuhrbescheinigung beibringen können. Inländische Händler können den an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer eigenen MwSt-Abrechnung als Vorsteuer in Abzug bringen.

4. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 10% p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig  verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

5. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im  Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG  versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers.

6. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen  Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonstwie auf Dritte  übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen. Die Peter Rapp AG gewährt auf Anfrage und gegen  entsprechende Sicherheiten eine Verlängerung der Zahlungsfrist. Solche Sonderregelungen müssen vor der Auktion  vertraglich geregelt werden und bedürfen der schriftlichen Form.

7. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Wertvolle Marken  tragen in der Regel Prüfzeichen zuständiger Experten oder sind mit Attesten versehen. Bei fotografierten Marken ist für Rand,  Zähnung, Stempel usw. die Abbildung massgebend.

8. Die Peter Rapp AG haftet für die verkauften Briefmarken wie folgt:
8.1 Bei geprüften Marken anerkennt der Käufer die in den Losbeschreibungen erwähnten Zertifikate (Atteste) und Signaturen  als verbindlich, insbesondere auch hinsichtlich der Echtheit und der Qualität der Lose; ebenso anerkennt der Käufer die  inhaltliche Vollständigkeit der Atteste. Eine darüber hinausgehende Haftung der Peter Rapp AG, beispielsweise aufgrund  anderer Atteste oder Gutachten, ist ausgeschlossen.
8.2 Bei ungeprüften Marken haftet die Peter Rapp AG grundsätzlich während der Dauer eines Jahres ab dem Zeitpunkt des  Zuschlags für die Echtheit der verkauften Briefmarken. Diese Echtheitsgarantie bezieht sich sowohl auf die Marken als auch  auf deren Stempel. Diese Haftung der Peter Rapp AG für die Qualität ungeprüfter Marken besteht aber nur bei Einhaltung der  eklamationsfrist gemäss nachfolgender Ziff. 9.

8.3 Bei Sammlungen, Doublettenposten und Sammellosen ist jegliche Gewährspflicht der Peter Rapp AG aufgehoben.

9. Bei einer Echtheitsbeanstandung gemäss vorstehender Ziff. 8.2 Abs. 1 muss der Beweis einer Fälschung mit Attest eines  von der Peter Rapp AG anerkannten Prüfers erbracht werden. Beanstandete Lose sind im Original- und Lieferzustand  einzureichen. Das Anbringen von Zeichen oder Signaturen jeglicher Art gilt als Veränderung und ist nicht statthaft. Qualitätsbeanstandungen gemäss vorstehender Ziff. 8.2 müssen bis spätestens 18. Juni 2013 bei der Peter Rapp AG  eingegangen sein. Diese Reklamationsfrist kann auf Anfrage in besonderen Fällen verlängert werden. Die Peter Rapp AG ist  bis am 11. Juni 2013 mit Begründung und Angabe der betreffenden Losnummern schriftlich darum zu ersuchen. Die  Verlängerung der Reklamationsfrist hat jedoch keine Zahlungsfristverlängerung zur Folge. Bei berechtigter Beanstandung  wird das Los zurückgenommen, Zuschlagspreis und Aufgeld zurückerstattet. Die Kosten von Nachprüfungen gehen in diesem Fall zu Lasten des Einlieferers. Bei unberechtigter Reklamation hat die Kosten von Nachprüfungen der Käufer zu  tragen. Ist der Käufer mit der Bezahlung des Zuschlagspreises oder Aufgeldes in Verzug, erlischt jegliches reklamationsrecht.

10. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor und während der Auktion in Wil besichtigt werden. Auf  Wunsch orientieren wir schriftliche Bieter mit Fotokopien über die Atteste und schildern diesen den Zustand und Inhalt der  Lose.

11. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG  ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote einreichen und die Auftragssumme begrenzen.

12. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben. Die Peter Rapp AG ist ermächtigt,  alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen in eigenem Namen gegenüber dem Käufer  geltend zu machen.

13. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver  Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden  nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

14. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor,  gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen ohne  Angaben von Gründen von der Versteigerung auszuschliessen.

15. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.

16. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich  anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial  abgeschlossen werden. Für die Auslegung der vorliegenden Versteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext  massgebend.

Wil, Mai 2013

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN MÜNZEN

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Währungen werden zum Tageskurs angenommen oder gemäss Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gültig ist der Tag  des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen wird das Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum 5%, maximum 10%.

2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld  on 22% erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige MwSt sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben  dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über.

3. Alle mit * bezeichneten Auktionslose die in diesem Katalog abgedruckt sind, unterliegen grundsätzlich der Schweizer  Mehrwertsteuer. Auf den Zuschlagspreis, plus Aufgeld, plus Porto, plus Versicherung, plus allfällige Zusatzdienstleistungen,  wird in jedem Fall die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8% erhoben. Ohne * bezeichnete Lose: Bei allen Auktionslosen in  diesem Katalog, die nicht mit einem Stern gekennzeichnet sind, muss die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8% nur auf das  Aufgeld, Porto, Versicherung und allfällige Zusatzdienstleistungen entrichtet werden.

4. Für Platin-, Silber- und Kupfermünzen sowie alle Medaillen, Orden, Antiquitäten, etc. wird auf den Endbetrag der  Auktionsrechnung (Zuschlagspreis, plus Aufgeld, plus Porto, plus Versicherung) die gesetzliche MwSt von 8% erhoben. Wenn  der Inhalt eines Loses aus mehreren Münzen und/ oder Medaillen in verschiedenen Metallen besteht, ist auf dieses Los die gesetzliche MwSt von 8% vollständig zu entrichten. Die MwSt entfällt, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird  die MwSt fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig abgestempelte  Ausfuhrbescheinigung beibringen können. Inländische Händler können den an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer eigenen MwSt-Abrechnung als Vorsteuer in Abzug bringen.

5. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 10% p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem  Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

6. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im  Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers.

7. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonstwie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen. Die Peter Rapp AG gewährt auf Anfrage und gegen entsprechende Sicherheiten eine Verlängerung der Zahlungsfrist. Solche Sonderregelungen müssen vor der Auktion vertraglich geregelt werden und bedürfen der schriftlichen Form.

8. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Echtheit der Münzen wird gewährleistet. Begründete Beanstandungen müssen bis spätestens 11. Juni 2013 bei der Peter Rapp AG eingegangen sein.

9. Bei der Auktion anwesende Käufer kaufen grundsätzlich «wie besehen». Schriftliche Bieter haben die Möglichkeit sich über den Zustand der Lose während der Besichtigungstage persönlich, oder durch einen Vertreter, zu informieren. Eine Reklamation wegen Meinungsverschiedenheiten über den Erhaltungsgrad eines Loses wird nicht akzeptiert. Lots von mehr als einem Exemplar sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen.

10. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor und während der Auktion in Wil besichtigt werden. Auf  Wunsch orientieren wir schriftliche Bieter mit Fotokopien über die Atteste und schildern diesen den Zustand und Inhalt der Lose.

11. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote einreichen und die Auftragssumme begrenzen.

12. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben. Die Peter Rapp AG ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen in eigenem Namen gegenüber dem Käufer geltend zu machen.

13. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver  Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

14. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen von der Versteigerung auszuschliessen.

15. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.

16. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial abgeschlossen werden. Für die Auslegung der vorliegenden Versteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend.

Wil, Mai 2013

 
Auktionsergebnisse:
22. November 2011
Die Peter Rapp AG zählt seit vier Jahrzehnten zu den weltweit leistungs- und umsatzstärksten Auktionsunternehmen für Briefmarken und Münzen, und seine Auktionsanlässe begeistern Jahr für Jahr ein hochkarätiges internationales Publikum. Seit mehr als fünf Jahren wendet sich die Firma Rapp verstärkt und ganz gezielt auch dem Münzenmarkt zu, dies erweist sich als kluge Entscheidung. Die diesjährige Rapp-Auktion vom 21. bis 25. November 2011 steht unter dem Motto «Goldene Zeiten», denn es steht fest: Das Auktionshaus Rapp präsentiert das mit Abstand grösste, gehaltvollste und hochwertigste Münzen-, Medaillen- und Banknotenangebot seiner Firmengeschichte. Der Anteil an Goldmünzen ist ausserordentlich, und insgesamt wird dieses Angebot allein für einen siebenstelligen Umsatz sorgen. Erstmals wird ein separater luxuriöser Münzenkatalog aufgelegt, in dem viele bedeutende Raritäten aus der Antike, dem Mittelalter und der Neuzeit angeboten werden. Neben zahlreichen hochwertigen Einzelstücken liegt der Schwerpunkt vor allem bei gehaltvollen Münzen-Sammlungen und -Partien von hohem Wert.
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