„Online-Streitschlichtung“ (OS-Plattform nach EU-VO)
Link zur Online-Streitschlichtung(splattform) der EU
Informationspflicht lt. Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-VO)
Information zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Internet-Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sogenannte „OS-Plattform“) bereit, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen über Waren oder Dienstleistungen erwachsen, dient.
Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 20% des Zuschlagpreises sowie 2,– EURO pro Los. Bei schriftlichen Bietern werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% wird nur auf die Nebenkosten (Aufgeld, Losgebühr, Porto...mehr
Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 20% des Zuschlagpreises sowie 2,– EURO pro Los. Bei schriftlichen Bietern werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% wird nur auf die Nebenkosten (Aufgeld, Losgebühr, Porto etc.) berechnet, weil eine reine Vermittlungsleistung erbracht wird.
Für Vermittlungsleistungen an Geschäftskunden aus anderen EU-Ländern mit USt.-Nr. wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet, d. h., die Provisionen, die Losgebühren und die sonstigen Kosten unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, die Umsatzsteuer auf diese Entgelte in seinem Heimatland zu entrichten. Für Vermittlungsleistungen an Geschäftskunden aus einem Drittland fällt keine Umsatzsteuer an, wenn die Unternehmer- Eigenschaft in geeigneter Weise nachgewiesen wird. Die Vermittlungsleistung an Privat-Kunden aus Drittländern ist umsatzsteuerfrei, soweit der Ausfuhrnachweis erbracht werden kann.
Für Lose, die nach der Losnummer mit (D) gekennzeichnet sind, gilt:
Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 23% des Zuschlagpreises sowie 2,– EURO pro Los. Bei schriftlichen Bietern werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert berechnet. Da differenzbesteuerte Ware versteigert wird, entfällt die Erhebung der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 19% auf die Zu schlags summe und die Nebenkosten (Aufgeld, Losgebühr, Porto etc.), diese wird bei Rechnungslegung auch nicht ausgewiesen.
Los 191
Australien, Neuseeland und die Inseln des Pazifik - Papua-Neuguinea
Beschreibung
1 Toea bis 10 Kina 1977, Münzensatz in Polierter Platte im
Originaletui mit Zertifikat, Schön 1 bis 7, 11