Allgemeine Versteigerungsbedingungen für Online-Live-Auktionen
Allgemeine Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und freiwillig.
Der Versteigerer handelt im Namen und für Rechnung der Einlieferer, es sei denn, dies wird anders gekennzeichnet (siehe Ziffer 4).Die ersteigerten Lose sind sofort in Euro bar zu bezahlen. Eine Inzahlungnahme von Schecks ist möglich.
Schriftlichen Bietern werden die ersteigerten Lose per Nachnahme, als Einschreiben oder ab einem Wert von ca. 750,-€ als Paket zugesandt. Bei Zahlung per Vorausrechnung erfolgt die Zusendung erst nach Eingang des
vollen Rechnungsbetrages. Wird in Ausnahmefällen eine Sendung der ersteigerten Lose auf Rechnung vorgenommen, so ist diese Rechnung sofort nach Erhalt der Sendung zu begleichen.
2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Versteigerer hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern, unter Vorbehalt zu erteilen, Lose zurückzuziehen, aufzuteilen oder umzugruppieren. Schriftliche Gebote werden Interesse wahrend, jedoch ohne Gewähr, wahrgenommen. Bei gleich hohen, schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag. Will ein Saalbieter ein Los ersteigern, so muss er vorliegende schriftliche Gebote überbieten. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so erfolgt ein Neuausruf des betreffenden Loses. Will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kommt es ebenfalls zum Neuausruf.3. Gesteigert wird in folgenden Stufen:
10,- € - 100,- € = 2,- €100,- € - 200,- € = 5,- €
200,- € - 500,- € = 10,- €
500,- € - 1.000,- € = 20,- €
1.000,- € - 2.000,- € = 50,- €
2.000,- € - 5.000,- € = 100,- €
5.000,- € - 10.000,- € = 200,- €
ab 10.000,- € = 500,- €
4. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 25 % des Zuschlagpreises einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit diese ausgewiesen werden kann. Weitere Kosten werden nicht berechnet! Bei Versand zuzüglich Versandkosten.
Erläuterung der Steuer-Kennungen:
A: Verkauf der Lose im fremden Namen und Rechnung: Die Provision enthält 19% MWST, die ausgewiesen wird
B: Verkauf differenzbesteuerter Lose (§ 25a) im eigenen Namen und Rechnung: Die Provision enthält 19% MWST, die nicht ausgewiesen wird
C: Verkauf differenzbesteuerter Lose (§ 25a) im fremden Namen und Rechnung: Die Provision enthält 19% MWST, die ausgewiesen wird
5. Mit Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Zustellung ersteigerter Lose auf Wunsch des Käufers erfolgt auf die Gefahr des Käufers. Bis zur vollen Bezahlung besteht kein Anspruch auf die Aushändigung der Lose.
Der Zuschlagpreis und die Provision werden bei Saalbietern sofort fällig. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.
6. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner.
7. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug oder verweigert er die Abnahme, so kann der Versteigerer die versteigerten Lose nach erfolgloser Fristsetzung freihändig verkaufen oder erneut versteigern.
Der Käufer haftet in diesem Fall für einen eventuellen Mindererlös des Loses. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
8. Die zur Versteigerung kommenden Lose werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei Ausruf befinden.
Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Er verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen, dabei beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate vom Zeitpunkt des Zuschlags an. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Ersteigerer den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld), ein darüber hinaus gehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme setzt aber jedenfalls voraus, dass sich das ersteigerte Stück in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet. Dem Einlieferer und dem Erwerber werden nach Abschluss des Kaufvertrages auf Verlangen Name und Anschrift des jeweiligen Vertragspartners bekannt gegeben.
9. Sämtliche Lose können vor der Versteigerung im Auktionshaus des Versteigerers zu den im Katalog angegebenen Zeiten besichtigt werden. Schriftliche Bieter können Fotokopien der Lose anfordern, soweit Kopien möglich sind. Je Kopie müssen 0,30 € in Briefmarken + Rückporto beiliegen.
10. Der Versteigerer behält sich vor, Personen ohne Angaben von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.
11. Durch die Abgabe von Geboten werden die Versteigerungsbedingungen im vollen Umfang anerkannt.
Diese gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt, so dass darauf die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz keine Anwendung finden.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort im kaufmännischen Verkehr ist Bielefeld.
Bielefelder Briefmarken + Münzen – Auktion, Windelsbleicher Str. 174, 33659 Bielefeld
Allgemeine Versteigerungsbedingungen für Online-Live-Auktionen der Firma Bielefelder Auktion
Allgemeines
Registrierung
Verlauf
Widerrufsrecht des Verbrauchers
Zahlung
Zu dem Zuschlag kommt eine Provision von 25 %. Beispiel: Zuschlag 100,00 Euro + 25 % Provision = 25,00 Euro = 125,00 Euro Endpreis. Erläuterung der Steuer-Kennungen:
A: Verkauf der Lose im fremden Namen und Rechnung: Die Provision enthält 19% MWST, die ausgewiesen wird.
B: Verkauf differenzbesteuerter Lose (§ 25a) im eigenen Namen und Rechnung: Die Provision enthält 19% MWST, die nicht ausgewiesen wird.
C: Verkauf differenzbesteuerter Lose (§ 25a) im fremden Namen und Rechnung: Die Provision enthält 19% MWST, die ausgewiesen wird.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Erwerber hat erst nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags Anspruch auf Aushändigung der ersteigerten Lose. Wer für Dritte bietet, haftet neben diesen.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über Euribor als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.
Gefahrübergang/Eigentumsvorbehalt
Mit Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr auf den Käufer über. Wird ein Versendungskauf auf Verlangen des Käufers vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald die Bielefelder Auktion die Ware an das Versandunternehmen übergeben hat. Bis zur vollen Bezahlung besteht kein Anspruch auf die Aushändigung der Lose. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.
Versand/Verpackungskosten
Die Versand- und Verpackungskosten übernimmt der Käufer.
Gewährleistung
Die nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten detaillierten Beschreibungen im Online-Versteigerungskatalog und Angaben auf den Seiten des Portals www.philasearch.com sind nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Eigenschaftszusicherung, somit keine Beschaffenheitsangaben nach §§ 434m und 459 ff. BGB. Sie dienen ausschließlich der Beschreibung und Identifikation der Objekte.
Mengenangaben sind ebenfalls unverbindlich. Bei geprüften Objekten erkennt der Käufer die in den Losbeschreibungen erwähnten Atteste, Expertisen und Signaturen von maßgeblichen Gutachtern, insbesondere auch hinsichtlich der Echtheit und der Qualität der Objekte, als verbindlich an. Vor der Versteigerung besteht daher die Möglichkeit, nach Terminabsprache mit dem Anbieter, die zur Versteigerung gelangenden Objekte zu besichtigen. Reklamationen bezüglich offener Mängel sind beim Versteigerer sofort nach Erhalt der Ware anzuzeigen und ggf. unverändert, im Originalzustand der übernahmen an den Versteigerer zurückzusenden.
Verpflichtung des Bieters
Mit der Abgabe von Geboten für Lose aus der NS-Zeit, die mit NS-Emblemen und / oder NS-Symbolen versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Zwecke bzw. Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch im Sinne des § 86 StGB zu benutzen.
Sanktion und Sperrung
Wir behalten uns folgende Maßnahmen vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Bieter gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt:
-
Löschen von Geboten
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Verwarnung von Bietern
Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht
Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Bielefeld.
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Bielefeld, sofern der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Internationale UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Die Bedingungen für die Live-Auktionen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
Pflichtinformationen für Kunden bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Ihre Bestelldaten werden nach dem Vertragsschluss von uns für die Durchführung des Vertrages mit dem Kunden gespeichert. Sie können die Bestelldaten archivieren, indem Sie die Web-Seite , die Ihnen zum Abschluss seiner Bestellung angezeigt wird, speichern und/oder die E-Mail zur Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung speichern. Sie können unsere AGB/Versteigerungsbedingungen unter www.bielefelder‑auktion.de abrufen. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
Information zur Online-Streitbeilegung
Die von der EU-Kommission ab dem 15.2.2016 bereitgestellte Internet-Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sogenannte „OS Plattform"), dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen , die aus Online-Verträgen über Waren oder Dienstleistungen erwachsen.
Die OS-Plattform der EU-Kommission ist erreichbar unter dem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr.