Versteigerungsbedingungen

welche auch ohne besondere schriftliche Anerkennung gelten:

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig, auf fremden Namen auf fremde Rechnung gegen sofortige Bezahlung in € .
  2. Die (unverbindlichen) Steigerungssätze lauten:
    bis      100,- €       2,- € 
    bis     500,- €      10,- € 
    bis     1000,- €      20,- € 
    bis     2000,- €     50,- € 
    bis    5000,- €     100,- € 
    bis    10000,- €     200,- € 
    über    10000,- €     500,- € 
    Die Provision für den Versteigerer beträgt 20 % des Zuschlagpreises. Dazu kommen eine Losgebühr von € 1,50 je Los und bei Versand die anfallenden Kosten für Porto und Versicherung. Alle Aufgelder unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Bei Versand in Drittländer (außerhalb der EU) bzw. in EU-Mitgliedsländer bei vorheriger Angabe der USt.-ID-Nr. entfällt die Umsatzsteuer.
  3. Der Versteigerer kann die Erteilung des Zuschlages verweigern bzw. unter Vorbehalt vornehmen. Außerdem kann er Lose zurückziehen, umgruppieren oder aufteilen.
  4. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes erteilt. Bei Missverständnissen kann der Versteigerer das Los erneut aufrufen, bei gleich hohen schriftlichen Geboten entscheidet der chronologische Eingang. Der Zuschlag verpflichtet den Käufer zur Abnahme, wobei das Eigentum an den gekauften Losen erst nach der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr jedoch bei Zuschlag auf ihn übergeht. Ebenso erfolgt die Zustellung auf Gefahr und Rechnung des Käufers.
  5. Zahlung und Provision sind bei Saalkäufern sofort, bei schriftlichen Geboten mit Zustellung der Auktionsrechnung fällig. Der Bieter haftet für den Rechnungseingang, auch wenn er für Dritte bietet. Beträge, die 10 Tage nach Zustellung der Rechnung noch nicht beim Auktionator eingegangen sind, unterliegen einem Säumniszuschlag von 2 %, sowie Verzugszinsen von 1 % je angefangenem Monat. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann der Auktionator ohne Benachrichtigung das Los freihändig verkaufen, wobei ein Mindererlös ohne gleichzeitigen Anspruch auf einen Mehrpreis zusammen mit den übrigen anfallenden Kosten zu Lasten des ursprünglichen Käufers geht.
  6. Die Beschreibung aller Lose ist mit größter Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, jedoch ohne Verbindlichkeit. Reklamationen jeglicher Art müssen spätestens 8 Tage nach Erhalt bzw. Zustellung beim Auktionator eingegangen sein. Alle Marken müssen im ursprünglichen Zustand sein und dürfen keinerlei Veränderungen (Ablösen, Behandlung mit Chemikalien usw.) aufweisen. Eine Ausnahme bildet lediglich das Signum eines Verbandsprüfers. Der Versteigerer kann verlangen, dass für jede Reklamation ein Attest eines anerkannten Prüfers beigebracht wird. Wird vom Käufer die Begutachtung durch einen Prüfer und so eine Verlängerung der Reklamationsfrist gewünscht, so hat er dies dem Versteigerer sofort anzuzeigen. Hierfür anfallende Kosten werden bei negativem Befund auf Rechnung des Einlieferers erledigt. Nach Auszahlung des Erlöses können weitere Reklamationen nur noch gegen den Einlieferer geltend gemacht werden, wobei die Namhaftmachung beider Seiten gewährleistet ist.
  7. Angegebene Katalogberechnungen gelten stets als circa ohne jede Verbindlichkeit für den Auktionator. Sammlungen, Lots und Posten werden verkauft wie besehen und können nicht Gegenstand von Reklamationen sein. Bei berechtigten Reklamationen wird der Kaufpreis zurückgezahlt; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  8. Schriftliche Aufträge werden stets interessewahrend, d.h. nicht aufgrund eines Höchstgebotes, sondern nach o.g. Steigerungssätzen ausgeführt. Durch Abgabe des Gebotes, auch dann, wenn kein dafür vorgesehenes Formular verwendet wird, werden diese Versteigerungsbedingungen in vollem Umfang anerkannt.
  9. Der Versteigerer behält sich vor, ohne besondere Angabe von Gründen Personen von der Auktion auszuschließen. Das gilt vor allem für solche, die während der Versteigerung stören, Handel treiben oder tauschen.
  10. Ansprüche jeder Art gegenüber dem Auktionator oder dem Einlieferer erlöschen nach 6 Monaten beginnend mit dem ersten Tag des der Auktion folgenden Monats.
  11. Für den Nachverkauf gelten die Versteigerungsbedingungen, das Fernabnahmegesetz findet hierbei keine Anwendung.
  12. Gerichtsstand ist Aachen.