Versteigerungsbedingungen

Für den gesamten Versteigerungsablauf gelten für alle Teilnehmer nachfolgende Versteigerungsbedingungen, die Bestandteil der
zustande kommenden Verträge werden. Sie hängen auch in den Geschäftsräumen aus.

Mit Ihrer Teilnahme an unserer Versteigerung und Ihrer Gebotsabgabe erklären Sie sich mit der Geltung unserer folgenden
deutschsprachigen Versteigerungsbedingungen einverstanden:

  1. Die Landshuter Rüstkammer GmbH & Co. KG führt die Versteigerung entweder im Namen und für Rechnung seiner Einlieferer
    oder als Kommissionär im eigenen Namen auf fremde Rechnung durch. Jeder Teilnehmer (Mindestalter: 18 Jahre) hat seinen
    Namen mit gültiger Anschrift mitzuteilen und dies durch Vorlage eines BPA/Reisepass/ID-Card nachzuweisen. Für die
    Teilnahme an der Auktion ist eine Bieternummer oder eine Online-Registrierung erforderlich. Grundsätzlich bietet jeder Kunde
    im eigenen Namen auf eigene Rechnung. Saalbieter sind für alle Zuschläge unter ihrer Bieternummer verantwortlich.
  2. Die genannten Katalogpreise sind Limitpreise in Euro. Die Steigerungsrate beträgt rund 10%. Untergebote werden nicht
    berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Meistbietenden. Der Versteigerer hat das Recht, Gebote
    abzulehnen, Auktionslose zu vereinen, zu trennen, vorzuziehen oder zurückzustellen. Besteht Unklarheit über einen Zuschlag
    oder wurde irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen, so kann der Versteigerer das Auktionslos erneut
    ausrufen. Bei gleichlautenden Geboten entscheidet das Los. Des Weiteren kann der Versteigerer einen Zuschlag verweigern,
    Personen von der Auktion ohne Begründung ausschließen und Hausverbot erteilen. Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
  3. Aufgrund § 9 Versteigerungsverordnung ist eine öffentliche Besichtigungsmöglichkeit vorgeschrieben; sie ist somit Teil der
    Versteigerung. Alle Auktionslose können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Jeder Teilnehmer ist aufgefordert, die
    Vorbesichtigungsmöglichkeit zu nutzen, um sich selbst einen persönlichen Eindruck vom individuellen Zustand, Beschaffenheit,
    Material und Alter der Objekte zu verschaffen. Alle Auktionsobjekte sind gebraucht, haben Benutzungsspuren und werden in
    dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder
    verborgene Mängel. Bei der Ansetzung des Limitpreises sind die jeweiligen Gebrauchsspuren, Abnutzung, Mängel und
    vermutete Fertigungszeiten berücksichtigt worden. Verkauft wird unter Ausschluss der Gewährleistung. Reklamationen nach der
    Auktion können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Benennung eines Mangels bedeutet nicht, dass das Objekt ansonsten
    mangelfrei ist. Dies gilt auch für alle Arten von Restaurierungen, Ergänzungen und sonstigen Veränderungen.
  4. Die Losbeschreibungen, wie auch alle mündlich oder schriftlich abgegebenen Angaben, Erklärungen oder Ergänzungen stellen
    keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 434, 459ff BGB dar. Sie sind als Meinungsäußerung zu betrachten, nicht
    aber als feststehende Tatsachen. Dies gilt insbesondere bei Angaben zu Herkunftsland, Fertigungszeit, Originalität, Material,
    Zustand und Zuschreibung. Begriffe wie beispielsweise „Nickel“, „Messing“ oder „Eisen“ als Materialangabe sind ausdrücklich
    pauschalisiert und unspezifisch verwendet, obwohl das Material auch Gußeisen, Stahl, Damast oder eine Legierung sein kann.
    Zeitbedingte Benutzungs- und Gebrauchsspuren werden nicht gesondert erwähnt. Die Benennung einer Objektbezeichnung als
    Lostitel zusammen mit einer zeitlichen und geographischen bzw. historischen Angabe stellt keine rechtsverbindliche
    Zusicherung dar, dass das Objekt tatsächlich aus der genannten Zeitepoche oder Land stammt.
  5. Die Landshuter Rüstkammer, der Versteigerer und seine Mitarbeiter, haften bei Leistungsstörungen lediglich bei grober
    Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  6. Sollte ein Kunde zur Auktion verhindert sein, so besteht die Möglichkeit des Online-Live-Bietens und des gebührenfreien,
    schriftlichen und telefonischen Bietens. Hierfür ist das Gebotsformblatt aus dem Katalog oder Online zu benutzen und für die
    jeweilige Katalognummer ein Höchstgebot zu benennen, das nicht das Aufgeld/MwSt. enthält. Jedes Gebot ist unwiderruflich
    und wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, ein anderes Gebot zu überbieten. Schriftliche Gebote,
    Online-Gebote oder Telefonaufträge müssen mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn beim Versteigerer eingegangen sein,
    um Berücksichtigung zu finden. Ein Telefonisches Gebot ist erst ab einem Limit von 350,00 Euro möglich und gilt gleichzeitig als
    ein vorheriges, schriftliches Gebot zum Limitbetrag, welches ersatzweise herangezogen wird, wenn die Telefonverbindung mit
    dem Bieter nicht zustande kommt. Mit Abgabe eines Telefongebotes erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Aufzeichnung
    von Telefongesprächen. Schriftliche und telefonische Kaufaufträge werden gewissenhaft vom Versteigerer ausgeführt,
    allerdings ohne Gewähr. Für Übermittlungsfehler, Missverständnisse oder Irrtümer im fernschriftlichen und fernmündlichen
    Verkehr und für das Zustandekommen der Telefonverbindung wird keine Haftung übernommen; eventuelle Schäden hieraus
    sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Bei Nutzung von Live Bidding muss sich jeder Kunde mindestens 3 Tage vor dem
    Auktionstag neu registrieren lassen und muss zudem eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes an das Auktionshaus als
    Nachweis übermitteln. Alle Gebote, die im Wege des Live Bidding abgegeben werden, sind vollumfänglich verbindlich. Bei
    Zuschlägen, die im Zuge von Live Bidding entstehen, fällt ein erhöhtes Aufgeld an und wird mit Rechnungsstellung geltend
    gemacht. Bei Nutzung von Philasearch oder Antiquessearch erhöht sich das Aufgeld auf 28 % Aufgeld und bei allen anderen
    Plattformen auf 30% Aufgeld. Die Landshuter Rüstkammer GmbH & Co.KG, der Versteigerer und seine Einlieferer übernehmen
    generell keinerlei Haftung für das Zustandekommen von Online-Registrierung, einer rechtzeitigen Übermittlung eines Gebotes
    bzw. die Gebotsabgabe während einer laufenden Auktion oder einem Zuschlag bei Nutzung von Live Bidding über externe
    Portale und Plattformen. Der Versteigerer führt alle Aufträge generell ohne Gewähr aus und schließt zudem jede Haftung für
    Folgeschäden jedweder Art aus. Die Rechnungsstellung per Brief, Fax oder Email an den Bieter reicht für das Wirksamwerden
    des Zuschlages aus. Fällt das Höchstgebot aus, wird das zweithöchste Gebot als verbindlich abgegebenes Gebot für einen
    erneuten Zuschlag herangezogen, auch bei Rechnungsberichtigung während der Nachverkaufsphase.
  7. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Zahlung und zur Abnahme. Die Bezahlung hat in Euro als Überweisung oder in Bar zu
    erfolgen. Saalbieter müssen die ersteigerte Ware noch am Auktionstag bezahlen und abnehmen; eine Aushändigung erfolgt
    grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang. Die ersteigerte Ware ist bei schriftlichen/telefonischen Bietern innerhalb
    von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen und in unseren Geschäftsräumen abzuholen. Ein Versand erfolgt
    ausschließlich auf Kundenwunsch sowie Rechnung und Gefahr des Käufers, und nicht per Nachnahme. Erfolgt ein Versand auf
    Kundenwunsch, so beschränkt sich die Pflicht der Landshuter Rüstkammer GmbH & Co. KG auf das Bereitstellen des
    ersteigerten Objekts zur Abholung durch das vom Käufer ausgewählte Transportunternehmen. Hinsichtlich des Transports
    übernimmt die Landshuter Rüstkammer GmbH & Co. KG keine Haftung für das Versandrisiko oder sonstige Risiken wie
    insbesondere Beschädigungen oder ein Abhandenkommen des ersteigerten Objekts oder die Verweigerung des Transports
    durch das Transportunternehmen. Die Landshuter Rüstkammer GmbH & Co.KG bietet für einen Teil der Auktionslose
    beispielsweise einen kostenpflichtigen Standartpaketversand mit DHL, Hermes, GLS an. Der Käufer hat vor Durchführung
    seines Versandauftrages eigenverantwortlich zu prüfen und sicherzustellen, dass das von ihm gewählte Versandunternehmen
    bzw. Dienstleister die ersteigerten Objekte nicht von einer Beförderung bzw. Transport ausschließt (z. B. bei DHL bei Waffen).
    Damit im Schadens- oder Verlustfall eine Regulierung möglich ist, empfehlen wir unbedingt die über uns abzuschließende
    kosten-pflichtige Transportversicherung zu nutzen. Eine Transportversicherung muss vom Käufer bei uns schriftlich in Auftrag
    gegeben werden und vor dem Versand bezahlt sein. Grundsätzlich sind alle Versandangebote ohne Versicherung. Bei Versand
    von Schusswaffen stimmt der Käufer zu, dass diese zerlegt werden und zerlegt versandt werden können. Jede Lagerung nach
    der Auktion, auch bei Zahlungsverzug des Käufers, erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
    Das Eigentum am ersteigerten Auktionsobjekt geht erst mit dem vollständigen Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers
    an den Käufer über. Hierbei geht mit dem Zuschlag sowohl die Gefahr des zufälligen Untergangs als auch der
    Verschlechterung des Objektes an den Käufer über. Bei Verweigerung der Abnahme oder Zahlung und bei Verzögerungen
    haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, auch ohne Mahnung. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe
    von 8% verrechnet (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Versteigerer kann in diesem Fall wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  8. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagsbetrag und dem Aufgeld. Im Aufgeld in Höhe von 25% (bei
    Gebotsabgabe und Zuschlag über ein Live-Bidding-Portal fällt ein höheres Aufgeld von mindestens 27% an) ist die
    Mehrwertsteuer enthalten (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG), die auch bei Ausfuhr nicht erstattungsfähig ist. Anfallende
    Bankspesen (u.a. Überweisungsgebühren), Transport- und Versicherungskosten sind vollständig vom Käufer zu tragen.
    Bezahlungen in Bar von Käuferrechnungen ab 10.000.- Euro nur mit Ausweisvorlage.
    Grundsätzlich bedürfen Rechnungen, die während oder kurz nach der Auktion erstellt werden, aufgrund der Arbeitsüberlastung
    zusätzlicher Nachprüfung und ggf. nachträglicher Berichtigung (Irrtumsvorbehalt).
  9. Solange Kataloginhaber, Verkäufer und Teilnehmer an der Auktion sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass
    sie den Katalog und die darin enthaltenen und abgebildeten Objekte aus der Zeit von 1933 bis 1945 nur zu Zwecken der
    staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft oder der
    Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder militärhistorischen
    Forschung erwerben (§§ 86a, 86 StGB). Die Landshuter Rüstkammer GmbH & Co. KG, der Versteigerer und sei- ne
    Einlieferer bieten derartige Objekte nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur hierunter ab. Mit der
    Gebotsabgabe erklärt der Teilnehmer seine Kenntnis und seine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften nach §
    86a StGB. Aufgrund der hohen Qualität moderner Nachfertigungen von Objekten der Zeitepoche des III. Reiches,
    übernimmt der Versteigerer insbesondere für die Originalität dieser Katalogpositionen generell keine Haftung. Jeder
    Teilnehmer hat sich vor Gebotsabgabe bzw. Kauf selbst einen persönlichen Eindruck von Zustand und Echtheit dieser
    Objekte zu verschaffen. Im Rahmen der Vorbesichtigung ist jeder der Firma nicht persönlich bekannte Teilnehmer
    aufgefordert, seine Adressdaten anzugeben.
  10. Auktionslose, die mit Materialien von geschützten Tieren und Arten behaftet sind oder aus diesen bestehen, bedürfen bei der
    Ausfuhr aus Deutschland in Drittstaaten eine behördliche Genehmigung der zuständigen Behörden. Sowohl für die Ausfuhr als
    auch die Einfuhr ist ausschließlich der Käufer bzw. Eigentümer verantwortlich und muss eigenverantwortlich und selbstständig
    eine Genehmigung beantragen. Der Versteigerer kann eine Genehmigung nicht gewährleisten und auch nicht haftbar gemacht
    werden, wenn die erforderliche Ausfuhrgenehmigung nicht erteilt wird. Das Versagen einer Ausfuhrgenehmigung stellt keinen
    ausreichenden Grund für einen Rücktritt vom Auktionsgebot und Kauf dar. Eine Ausfuhr von Objekten mit Elfenbein ist aus der
    EU nicht möglich. Ein Versand ist nur innerhalb der EU möglich. Ein Versand von Schusswaffen nach USA/Kanada und GB (UK)
    ist nicht mehr mit Paketdiensten wie DHL/FEDEX/UPS möglich. Der Käufer ist aufgefordert, dies selbst zu organisieren.
    Gleiches gilt für Auktionslose, die von den zuständigen Behörden als Kulturgut klassifiziert werden, und ebenfalls einer
    Ausfuhrgenehmigung bedürfen. Dies sind u.a. alle archäologischen Objekte aber auch Antiquitäten und antike Waffen, Militaria
    mit einem erhöhten Wert und/oder besonderen historischen Stellung. Es ist möglich eine kostenpflichtige Ausfuhrgenehmigung,
    die mehrere Monate dauern kann, zu beantragen.
  11. Generell hat die Katalognummer Vorrang vor der Titelbezeichnung, bei Abweichung von Text und Bild, hat der Text Vorrang.
    Bücher, Foto-, Postkarten- und Briefmarkenalben, Zigarettenbilderalben, Münzen und Schmuck, Silber- und Bronzeobjekte,
    Uhren, Spielzeug und Ausweise sind nicht auf Material, Echtheit, Funktion, Beschädigung und Vollständigkeit geprüft.
  12. Der Auktionsteilnehmer verpflichtet sich automatisch zur sofortigen und kostenpflichtigen Abnahme und Zahlung des
    Limitpreises zzgl. Aufgeld/MwSt., wenn er ein Auktionsobjekt vor, während oder nach der Auktion beschädigt oder zerstört.
    Darüber hinaus haftet jeder Teilnehmer und Besucher für alle von ihm verursachten Schäden in den Versteigerungs- und
    Geschäftsräumen, auch ohne eigenes Verschulden.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landshut/Bayern. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Teilnahme an den Auktionen
    der Landshuter Rüstkammer GmbH & Co.KG ist freiwillig. Wenn ein Kunde aus EU-Staaten als nicht gewerblicher Bieter an den
    Auktionen der Landshuter Rüstkammer GmbH & Co.KG teilnimmt, erklärt er sich ausdrücklich bereit, dass im Zuge einer durch
    ihn vorgenommenen Reklamation bzw. Vertragsanfechtung, auch im Wege eines Klageverfahrens ausschließlich deutsches
    Recht Gültigkeit besitzt und nur dieses angewandt wird.
  14. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die
    Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.
  15. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung nach der DSGVO, die im Auktionssaal aushängt und auf unserer Website unter
    www.Landshuter-Ruestkammer.de einsehbar ist und auf Verlangen direkt zugesandt wird.