• Indirizzo
    Münzenhandlung Möller GmbH
    Heideweg 2
    D-34314 Espenau

    Tel: +49.5673.2179
    Fax: +49.5673.4839
    E-Mail: [email protected]
    Web: https://www.muenzen-moeller.de
  • Informazione

    We have been active in the regional, national and international coin trade for 40 years.
    We have been organising coin auctions for 35 years. 
    Some of our auction catalogues have meanwhile become popular reference works. 
    We are happy to put our knowledge and experience from many years of numismatics at your service.


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Münzenhandlung Harald Möller


Versteigerungsbedingungen Harald Möller Münzenhandlung GmbH

Mit der Abgabe von mündlichen oder schriftlichen Geboten zu dieser Auktion werden die nachstehenden Bedingungen uneingeschränkt anerkannt. Abweichungen hiervon bedürfen der beiderseitigen schriftlichen Anerkennung.

1.       Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der Versteigerungsverordnung ergebenden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB gegen Barzahlung des Kaufpreises in Euro-Währung. Die Zahlung ist ausschließlich an den Versteigerer zu leisten.

2.       Der Zuschlagspreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Für Käufer aus EU-Ländern gilt: Für Verbraucher wird einheitlich ein Aufgeld von 23 %  + 2 % Gebühr bei live mitbieten im Internet (im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten) erhoben. Für Unternehmer i.S.d. UStG wird bei differenzbesteuerter Ware ein Aufgeld von 23 % + 2 % Gebühr bei live mitbieten im Internet erhoben (im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten), bei regelbesteuerter Ware ein Aufgeld von 20 % + 2 % Gebühr bei live mitbieten im Internet (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf Gesamtbetrag von Zuschlag und Aufgeld). Ausfuhrlieferungen in EU-Länder können bei Vorlage der gesetzlichen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein.

Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Das Aufgeld beträgt einheitlich 20%. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte in Drittländer ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, jedoch bei Vorlage der gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweise erstattet. Führen wir diese Ware selbst in Drittländer aus, wird die gesetzliche Umsatzsteuer nicht berechnet.

Für Goldmünzen, die von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit sind, wird ein Aufgeld von 15 % berechnet.

3.       Ausländische Kunden werden gebeten, die Devisen- und Einfuhrbestimmungen ihres Staates zu beachten. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung für alle Folgen ab, die sich aus Zuwiderhandlungen gegen derartige Bestimmungen ergeben können.

4.      Die im Katalog ausgedruckten Schätzpreise sind gleichzeitig die Ausrufpreise, die nicht unterschritten werden können.                Schriftliche Aufträge, die dies nicht berücksichtigen, können nicht bearbeitet werden.

5.     Schriftliche Aufträge werden von uns ohne eine zusätzliche Auftragsprovision interessewahrend ausgeführt. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten können wir nach freiem Ermessen einem Bieter den Zuschlag erteilen. Wir sind nötigenfalls berechtigt, die Gebote um 3-5% zu überschreiten. Die Steigerungsstufen betragen jeweils 5 bis 10% vom aktuellen Gebot. Für schriftliche Bieter gelten folgende Steigerungsraten:

        Bis 50 € -        2,00 €                                                             bis 100 € -      5,00 €                                     bis 200 € -      10,00 €
        Bis 500 € -      20,00 €                                                           bis 1000 € -    50,00 €                                   bis 2000 € -    100,00 €
        Bis 5000 € -    200,00 €                                                         bis 10000 € -  500,00 €
        Über 10000 € -                      5-10% vom jeweiligen Gebot.

        Der Auktionator ist berechtigt, Gebote die diese Steigerungsraten nicht berücksichtigen, auf die nächst höhere Möglichkeit zu erhöhen.
        Beispiel:         Bei einem gebotenen Betrag von 301,00 €, wird der Betrag 320,00 € eingesetzt.

Wir berücksichtigen bestmöglich schriftliche oder fernmündliche Gebote bzw. Gebote übers Internet und behandeln diese grundsätzlich gleich wie Gebote aus dem Versteigerungssaal. Aufträge von uns unbekannten Sammlern können wir nur ausführen, wenn ein Depot hinterlegt wird oder Referenzen benannt werden. Schriftliche Gebote können nur bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn berücksichtigt werden, telefonische Bieter müssen sich mindestens 2 Werktage vor der Auktion voranmelden.

Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung. Schriftliche, fernmündliche und schriftliche Internet-Gebote werden von uns ohne Auftragsprovision ausgeführt; sie müssen den Gegenstand mit Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagssumme ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen und sind bindend. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Wir übernehmen für diese Gebote jedoch keinerlei Haftung, insbesondere nicht für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen oder/und Übermittlungsfehlern, ebenso wenig für Ausfall- und Verzögerungszeiten, verursacht durch Wartungen und Wiederherstellungen des jeweiligen Servers, durch Störungen und Probleme im Internetverkehr, durch höhere Gewalt, sowie weitere Störungen, die durch Umstände begründet sind, die außerhalb unserer Verantwortung liegen. Dies gilt nicht für den Fall, dass uns hieran der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.

Neukunden, die live mitbieten möchten, müssen sich spätestens 3 Tage vor Auktionsbeginn registrieren, mit Angabe von prüfbaren Referenzen oder Hinterlegung eines Depots (ca. 40 % der Gebotssumme). Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können wir Sie zum Live-Bieten freischalten.

6.       Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Bieter zur Abnahme. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Wirksamkeit des Gebotes wird das betreffende Los nochmals ausgerufen.

7.      Der Auktionator kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen, Nummern ausfallen lassen oder deren Reihenfolge bzw. deren Zusammenstellung ändern.
 
8.       Jeder Teilnehmer an der Auktion ist für die von ihm getätigten Käufe persönlich verantwortlich. Er kann nicht geltend  machen, für Rechnung Dritter gekauft zu haben.

9.       Der Versand geht zu Lasten und auf Risiko des Ersteigerers bzw. Empfängers. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Rechnungsbetrages an den Käufer über. Bei Annahmeverweigerung oder Zahlungsverzug ist der Versteigerer berechtigt, auf Kosten des Ersteigerers die Ware erneut zu versteigern. In diesem Falle haftet dieser für einen evtl. Mindererlös, während er auf einen        Mehrerlös keinen Anspruch hat.

10.     Der Rechnungsbetrag ist bei Saalbietern sofort, bei schriftlichen Bietern mit Zustellung der Auktionsrechnung fällig. Beträge, die 14 Tage nach Erhalt der Rechnung nicht bei uns eingegangen sind, erhöhen sich um einen Verzugszuschlag von 2 % und um Verzugszinsen von 1 % pro angefangenem Monat.

11.     Es werden nur Gebote in Euro berücksichtigt.

12.     Wir garantieren für die Echtheit aller zur Versteigerung kommenden Stücke entsprechend der Beschreibung.

13.     Die Katalogbeschreibungen sind keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheiten i.S.d. § 434 BGB, sondern dienen lediglich zur Information und zur Abgrenzung der Ware. Die Angebe der Erhaltung ist streng nach den im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und eine persönlich Beurteilung. Die Echtheit der Stücke wird gewährleistet, sofern nichts Gegenteiliges im Katalog oder bei der Versteigerung angegeben wird; hier haften wir für einen insoweit entstandenen Schaden bis zur Höhe des Kaufpreises. Im Übrigen übernehmen wir keine Rechts- oder Sachmängel bezüglich der im Katalog aufgeführten Ware.

 Wir geben durch Vorbesichtigung Gelegenheit, sich vom Erhaltungszustand der Ware zu überzeugen. Fehler, die sich bereits aus den Abbildungen ergeben, berechtigen nicht zur Beanstandung. Bei der Auktion anwesende Käufer kaufen grundsätzlich „wie besehen“. Bei Losen mit mehreren Stücken sind die Stückzahlen nur ca.-Angaben. Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln oder irrtümlichen Zuschreibungen sind ausgeschlossen. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vorgetragene und begründete Mängelrügen des Käufers leiten wir jedoch unverzüglich an den Einlieferer der bemängelten Sache weiter. Nach unserer Wahl treten wir unsere gegen den Einlieferer aus der Verletzung des Kommissionsvertrages zustehenden Ansprüche an den Käufer ab bzw. stellen den Käufer durch Rückabwicklung des Kaufvertrages schadlos, wobei ein über die Erstattung des Kaufpreises darüber hinausgehender Anspruch des Käufers ausgeschlossen ist.

Wenn Sie die von uns erworbene Ware einem Grading Service übergeben wollen, übernehmen wir keine Garantie, dass die Münzen dort angenommen oder entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden.

Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen bzw. ihre Ursache in der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten haben; im letzteren Fall ist Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung aus Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Der Käufer kann nicht aufrechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, er ist nicht Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und sein Gegenanspruch beruht auf demselben Vertragsverhältnis.

14.     Ansichtssendungen können gegen Portoersatz nur an uns bekannte Kunden vorgenommen werden.

15.     Es bleibt dem Auktionator vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch während der Auktion und im Auktionshaus sind nicht gestattet.

16.     Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB und Käufern ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebende Streitigkeiten Kassel. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Lücke. Soweit die Versteigerungsbedingungen in mehreren  Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maßgebend.

Münzenhandlung Möller
Harald Möller
Versteigerer
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Münzenhandlung Harald Möller


Münzenhandlung Harald Möller - 75th Auction
29 giugno 2020

Coins and medals from the Middle Ages to modern times from Germany
and the world will be auctioned.
Especially worth mentioning:
  • Rare gold coins of outstanding quality
  • Small series of late medieval coins in top condition
  • An important collection of medals "First World War"
  • Rare samples and embossing

Condizioni brevi

The buyer's premium is calculated from the hammer price. For buyers from EU countries, the following applies: Consumers are charged a premium of 23% + 0% for live bids on the Internet (the total amount includes VAT). For companies a VAT of 23% + 0% fee (for live bids on the Internet) is charged for lots with differential taxation (the total amount already includes VAT), for lots with regular taxation a fee of 20% + 0% fee for live bids on the Internet (plus statutory sales tax on the total amount of the hammer price and premium). Export deliveries to EU countries can be exempt from VAT if the legal requirements are met.

For buyers residing in third countries (outside the EU) the following applies: The premium is a standard 20%. If the goods are exported to third countries by the buyer himself or by third parties, the statutory sales tax will be charged, but will be reimbursed upon presentation of the legally required export certificates. If we export these goods ourselves to third countries, the statutory sales tax is not calculated.

For gold coins that are exempt from VAT, a premium of 15% is charged.

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Lotto da Lotto fino Starting Time

lunedì 29.06.2020

1 568 09:30 CEST
569 1525 14:00 CEST
Realizzid´asta
Münzenhandlung Harald Möller - 76th Auction
Coins and medals from the Middle Ages to modern times from Germany and all the world will be auctioned.
Münzenhandlung Harald Möller - 75th Auction
Coins and medals from the Middle Ages to modern times from Germany
and the world will be auctioned.
Especially ...