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Start price: 4500.00
Orlamünde, Grafschaft
Hermann I. 1167-1176 Brakteat, Orlamünde oder Weimar? Romanischer Adler von vorne mit ausgebreiteten Schwingen und nach rechts geneigtem Kopf zwischen vier Sternen, zu seinen Seiten zwei kleinere Adler jeweils zu den Seiten blickend und darüber je ein kleiner Stern im doppelten Linienkreis, großen Strichel- und Wulstkreis, C.O.M.E.S H.E.R.M.A.N.N.V.S Slg. Bonhoff - Berger - (vgl. 1458, Walter II. Arnstein) Archiv für Brakteate - Fd. Etzoldshain - Fd. Erfurt - Fd. Freckleben - Fd. Seega - Fd. Gotha - Fd. Chotin - Fd. Nordhausen - Slg. Löbbecke - (vgl. 209, Walter II. Arnstein) Slg. Friedensburg - (vgl. 1756, Walter II. Arnstein) Slg. A - Leschhorn - (vgl. 3197, Walter II. Arnstein) Slg. de Witt - (vgl. 2261, Walter II. Arnstein) Hohenstauferzeit - 0.76 g. Äußerst seltenes und gut ausgeprägtes Exemplar. Zweites im Handel bekannte Exemplar. Kl. Schrötlingsrisse, leicht gedrückt, fast vorzüglich

Hermann I. (ca. 1130-1176) war Graf von Orlamünde aus dem Geschlecht der Askanier. Seine Eltern waren Albrecht der Bär und Sophie von Winzenburg, eine Schwester der Äbtissin Beatrix II. von Quedlinburg. Sein Vater übertrug ihm die Verwaltung Thüringens, ab 1167 wird er als Graf genannt. Der Stempelschneider der vorliegenden Prägung orientierte sich offenbar an einem Arnsteiner Brakteaten von Walter II. (1135-1176) aus der Münzstätte Hettstett (Berger 1458, Slg. Löbbecke 209, Slg. De Wit 2261, Slg. Friedensburg 1756, Leschhorn 3197). Alleine durch die Nennung des Namen Hermann könnte dieses Stück entweder der Grafschaft Orlamünde oder der Landgrafschaft Thüringen zugeordnet werden. Durch die Titulatur COMES also Graf könnte man eher an einen Prägeort Orlamünde denken, weil nämlich die Landgrafen von Thüringen unter Ludwig II. und Ludwig III. sich einerseits als PROVINCIALIS COMES sprich als Landgraf betitelten (vgl. z.B. Slg. Löbbecke 749 und 755), andererseits unter Hermann I. von Thüringen dort der latinisierte Titulatur LANTGRAVIVS verwendet wurde (vgl. hier z.B. Slg. Löbbecke 758). Das heißt, es wurde hier eindeutig in der Titulatur zwischen COMES (= Graf) von Orlamünde und LANTGRAVIVS / PROVINCIALIS COMES (= Landgraf) von Thüringen unterschieden. Neben der stilistischen Anlehnung an die Arnsteiner Prägungen ist hier das Argument der Titulatur am wahrscheinlichsten, wobei eine genauere Zuweisung an dieser Stelle noch nicht vorgenommen werden kann. Durch die zeitliche Einordnung dieses Stückes um die Regierungszeit Walters II. von Arnstein (1135-1176) würde hier Hermann I. von Orlamünde (1167-1176) in Frage kommen. Der stilistischen Ähnlichkeit zwischen den Arnsteiner Brakteaten und diesem Stück könnte möglicherweise eine verwandtschaftliche Begründung zu Grunde liegen: Die Enkelin Albrechts des Bären bzw. Nichte Hermanns I. von Orlamünde war mit Walter III. von Arnstein verheiratet. Damit liegt insgesamt betrachtet der Verdacht nahe, dass der selbe Stempelschneider für dieses und die Stücke Walters II. Arnstein verantwortlich war. Somit handelt es sich bei diesem Stück nicht nur um ein hochinteressantes und stilistisch außerordentliches Belegstück der romanischen Kleinkunst, sondern um ein numismatisch und historisch exzeptionelles Exemplar, das als Beleg für die Thüringer Mittelaltergeschichte von außergewöhnlichem Wert ist
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